Pedelecs = Mit den Pedalen Gas geben
Pedelec steht für "Pedal Electric Cycle" und das bedeutet, dass der Elektromotor beim Treten zusätzlichen Schwung liefert und die Antriebskraft verstärkt. Hört man auf, die Pedale zu treten, hört auch der Elektromotor auf, das Fahrrad anzutreiben.
Zulassungsfreie Pedelecs
Gemäß EU-Richtlinie 2002/24/EC sind Pedelecs juristisch dem Fahrrad gleichgestellt, wenn bestimmte Grenzen eingehalten werden:
- der Motor darf eine Nenn-Dauerleistung von maximal 250 Watt haben,
- die Höchstgeschwindigkeit darf mit Motorunterstützung 25 km/h* nicht überschreiten,
- der Motor darf nur antreiben, wenn in die Pedale getreten wird.
Das bedeutet:
- keine Kfz-Steuer
- keine Versicherungspflicht
- keine Helmpflicht (Fahrradhelm empfohlen)
- keine Zulassung
- keine TÜV-Prüfungen
- kein Führerschein
- keine Altersbeschränkung
Ein solches Pedelec ist juristisch ein Fahrrad. Der 50. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2012 empfiehlt den Fahrenden den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
Bei einigen Pedelecs gibt es eine sogenannte Anfahr- oder Schiebehilfe, die auch ohne Bewegung der Tretkurbel allein durch Drücken eines Hebels oder Knopfes bis 6 km/h Motorunterstützung gibt. Für solche Pedelecs mit Anfahr- oder Schiebehilfe wird in Deutschland eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt, falls der Fahrer nach dem 31. März 1965 geboren ist und keine Fahrerlaubnis besitzt.
Anmerkung: Der 50. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2012 hat den Gesetzgeber aufgefordert zu regeln, dass auch Pedelecs mit Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h als Fahrräder gelten.
Schnelle Pedelecs
Es gibt auch sogenannte "schnelle Pedelecs". Sie fahren mit Tretunterstützung schneller als 25 km/h - teilweise bis zu 45 km/h.
- Schnelle Pedelcs sind juristisch ein Kleinkraftrad (Klasse L1e)
- Sie benötigen eine Betriebserlaubnis (Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzel-Betriebserlaubnis)
- Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung (Mopedschild)
- Sie dürfen nur mit Motorkraft bis 20 km/h schnell fahren, darüber besteht Motorradhelm-Pflicht
- Sie dürfen nur dann auf Radwegen mit Motorunterstützung betrieben werden, wenn der Radweg auch für Mofas freigegeben ist
- Sie dürfen maximal 500 Watt Leistung haben, darüber sind Motorradreifen und -beleuchtung vorgeschrieben.
- Wer ab dem 1.4.1965 geboren ist, benötigt eine Mofaprüfbescheinigung (oder einen Führerschein), bei älteren reicht der Personalausweis.
Beim Pedelec ist die Motorleistung über einen Bewegungs- oder Kraftsensor automatisch an die Tretkraft des Fahrers gekoppelt. Der Motor ist also nur beim Treten aktiv. Dieses Prinzip der Bewegungsunterstützung kennen wir z. B. auch von der Servolenkung des Autos. Das Diagramm zeigt, wie die Leistungsunterstützung von der Geschwindigkeit abhängt.

Pedelecs haben für die nächste Zukunft das größte Potential unter den Elektro-Leichtfahrzeugen. Sie funktionieren im Prinzip wie ein Fahrrad und sie sind so bequem wie ein Mofa, Moped oder Motorrad.
Wenn Sie bereits ein gutes Fahrrad besitzen:
Wir können dieses Fahrrad durch Nachrüstung eines Antriebs zum Pedelec umbauen!
Siehe unter Nachrüstung BionX .
* Anmerkung: Im Sommer 2009 ist die neue europäische Norm EN15194 "Fahrräder - Elektromotorisch unterstützte Räder - EPAC-Fahrräder" herausgegeben worden. Diese definiert u. a., mit welcher Toleranz die Elektrofahrräder die Geschwindigkeitsgrenze einhalten müssen. Es gilt eine Toleranz von +/- 10% und die Messgeräte dürfen eine Toleranz von +/- 5 % haben. Damit ist es noch legal, wenn das Fahrrad erst ab ca. 28 km/h keine Motorkraft mehr zur Verfügung stellt.
Bilder: Extraenergy, Kalkhoff, Kalkhoff

